A.I.A. Sektion Bozen "Mario Bregoli"
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Service

Anti-COVID-Normen

Die letzten von der Regierung und der F.I.G.C. herausgegebenen Protokolle erlauben die Wiederaufnahme des Spielbetriebes (aus technischer und sportlicher Sicht), sofern die darin enthaltenen Bestimmungen gewissenhaft eingehalten werden.

Damit alle angemessene und vollständige Hinweise zu den Anti-Covid-Maßnahmen erhalten, und zwar sowohl für den eigenen sportlichen Alltag als auch für die Gruppen, ist zu eurer Sicherheit und die der anderen dieser Seite das gesamte Protokoll mit den wichtigen Vorschriften zur Vorbeugung beigelegt.

Bei Fieber (über 37,5°) oder anderen grippeähnlichen Symptomen (Husten, Atemnot, usw.) müssen Sie zu Hause bleiben und Ihren Hausarzt informieren.

Es müssen alle Kontakte der vorangegangenen 14 Tage mit Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gemeldet werden, wobei Sie entsprechend der Bestimmungen der Gesundheitsbehörde zu Hause bleiben müssen.

Für Personen, die sich in häuslicher Quarantäne oder Isolierung befinden, ist der Zugang zu Sportanlagen bzw. Vereinsstrukturen, wo technische Tätigkeiten oder Vereinstätigkeiten stattfinden, verboten.

Wenn auf der Grundlage der Eigenerklärung (siehe beigefügte Eigenerklärung) das Vorliegen einer früheren SARS-CoV-2-Infektion bescheinigt wird, müssen die Sportler eine erneute Sportvisite für die Ausstellung des Sporttauglichkeitszeugnisses durchführen, sofern dies gemäß den Protokollen des Gesetzes erforderlich ist, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Sportzeugnisses sind. In Ermangelung einer geeigneten Bescheinigung oder wenn diese nicht gültig ist oder nicht ordnungsgemäß erneuert wurde, ist es nicht erlaubt, am gemeinsamen Training und Meisterschaften teilzunehmen. Zudem besteht die Verpflichtung, den vom Präsidenten oder dem Vorsitzenden der Sektion ernannten Delegierten für das Training unverzüglich und verantwortungsbewusst über das Auftreten von Grippesymptomen zu informieren, nachdem Sie die Sportanlage oder die Vereinsstruktur, in der die technische Tätigkeit stattfindet, betreten haben, wobei darauf zu achten ist, dass Sie einen angemessenen Abstand zu den anwesenden Personen einhalten.

Für den Fall, dass eine Person innerhalb der Sportanlage offensichtliche Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion zeigt, ist es notwendig:
  1. Isolieren Sie die Person, wenn möglich in einem für diesen Grund vorgesehenen Raum, bis zum Eintreffen des medizinischen Personals, welches die vom Gesundheitswesen vorgesehenen Schritte ausführt.
  2. Fordern Sie unverzüglich ärztliche Unterstützung an.
  3. Führen Sie eine epidemiologische Untersuchung durch, um die Personen zu identifizieren, mit denen der Betroffene in Kontakt gekommen ist.
  4. Planen Sie eine gründliche Reinigung und Sanifizierung des Isolationsbereichs nach dessen Verwendung.
Ergreifung von Vorsichtsmaßnahmen für den Zugang zur Sportanlage oder Vereinsstruktur, in der die technischen Tätigkeiten stattfinden, und zwar:

Einhalten des Sicherheitsabstandes

Berücksichtigung des Verbots von Ansammlungen

Einhaltung der Handhygiene-Vorschriften

Verwendung von geeigneter PSA, wo erforderlich *.

* immer dort wo es nicht möglich ist den Sicherheitsabstand von 1/1,5 Metern einzuhalten wie z.B. bei Ein- und Ausgang der Sportanlagen und Vereinstrukturen.

Am Eingang der Sportanlage müssen die Schieds- und Linienrichter dem vom Verein zugewiesenen Personal die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung (siehe Downloadbereich unten), aushändigen. Für Minderjährige ist es ratsam, die verpflichtende Eigenerklärung bereits zu Hause auszufüllen, da diese von einem Elternteil oder dem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Die Hände müssen ordnungsgemäß mit dem eigenen oder mit dem vom Verein bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Alles muss unter Einhaltung der Abstandsregel und der Maskenpflicht geschehen. Nach dem Ausführen dieser Schritte muss unter Einhaltung der Abstandsregel ein freier Platz im Raum eingenommen werden, der für die gesamte Dauer der Versammlung nur im Notfall verlassen werden darf.

Hygienevorschriften, die bei der Ausübung der technischen Tätigkeiten zu beachten sind:
  • Sie müssen vor jeglicher Aktivität mindestens 14 Tage symptomfrei sein;
  • bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind oder sich nicht wohl fühlen;
  • halten Sie regelmäßig den zwischenmenschliche Abstand ein;
  • halten Sie sämtliche in der Sportanlage vorgesehenenen Vorschriften und die Hinweise der anwesenden Verantwortlichen ein
  • unterlassen Sie den engen Kontakt mit anderen Teilnehmern (wie Umarmungen, Händeschütteln, usw.);
  • vor, während und am Ende der technischen Tätigkeit ist die Handhygiene eine primäre und wirksame Präventivmaßnahme; Handdesinfektionsmittel (Ihr eigenes oder das von der Sektion zur Verfügung gestellte) sollte zu Beginn und am Ende der technischen Tätigkeit sowie bei Bedarf verwendet werden;
  • tragen Sie für die Dauer des Aufenthalts im Inneren der Struktur eine Maske, da es sich um einen "geschlossenen Raum" handelt;
  • halten Sie immer einen Abstand von mindestens 1 Meter zu den anderen Personen ein;
  • berühren Sie Augen, Nase und Mund nicht mit den Händen (besonders, wenn Sie Kontakt mit Stühlen, Tischen, Griffen usw. hatten);
  • niesen oder husten Sie in ein Papiertaschentuch, das anschließend sofort vorschriftsmäßig entsorgt werden muss, wenn kein Papiertaschentuch griffbereit ist, niesen oder husten Sie in die Armbeuge;
  • verwenden Sie zum Schnäuzen ein Papiertaschentuch, werfen Sie es anschließend in einen entsprechenden Behälter und desinfizieren Sie Ihre Hände, bevor Sie auf das Feld zurückkehren;
  • Masken und eventuell benutzte Handschuhe müssen ordnungsgemäß verschlossen und in den entsprechenden Behältern entsorgt werden;
  • Toiletten dürfen nur im äußersten Notfall benutzt werden und achten Sie dabei besonders auf die Hygiene;
  • lassen Sie keine persönlichen Gegenstände bzw. Kleidung in den Gemeinschaftsbereichen liegen, sondern stecken Sie diese immer in entsprechende Rucksäcke/Säcke und/oder in die Tasche;
  • tauschen Sie keine persönlichen Gegenstände innerhalb der Struktur aus, wie z.B. Telefone, Tablets, Stifte usw.;
  • konsumieren Sie keine Speisen während der technischen Tätigkeit. Der kollektive Verzehr von Lebensmitteln nach Beendigung der technischen Tätigkeit ist strengstens untersagt, um das Risiko einer Ansteckung und Verbreitung über Lebensmittel zu vermeiden;
  • die Aufenthaltsdauer in der Anlage vor und nach der Durchführung der Tätigkeit ist auf ein Minimum zu beschränken; es sind die Anweisungen der Verantwortlichen vor allem beim Verlassen der Anlage zu befolgen, um das Risiko von Ansammlungen zu vermeiden;
  • reinigen/desinfizieren Sie die Ausrüstung und Kleidung, welche während der Tätigkeit verwendet wurde;
  • es wird vorsichtshalber empfohlen eine Liste der Personen zu führen, mit denen Sie in den vergangenen Tagen engen Kontakt hatten;

Diese Regeln gelten auch für das Büro der Sektion, das nur bei absoluter Notwendigkeit und nach Vereinbarung mit dem Präsidenten oder dem Sektionssekretär betreten werden darf.